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Wussen Sie, dass die heutige Ortsgemeinde auf das Jahr 1848 zurückgeht ?

Wussen Sie, dass die heutige Ortsgemeinde auf das Jahr 1848 zurückgeht ?

Die Gemeinde konnte sich nicht immer wie in der heutigen Form präsentieren. Ein kurzer geschichtlicher Überblick zeigt, dass die heutige Ortsgemeinde überhaupt erst ein Produkt der Umwälzungen des Revolutionsjahres 1848 ist. Bis dahin hat es eine Ortsgemeinde im heutigen Sinne nicht gegeben.

Das im Jahr 1849 erlassene provisorische Gemeindegesetz verkündete den so oft zitierten Satz: "Die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde." Damals wurde aber schon die Bedeutung einer örtlichen Gemeinschaft als Ortsgemeinde erkannt. Durch dieses provisorische Gemeindegesetz wurden  auch die Ortsgemeinden unseres Bundeslandes geschaffen.

Die Gemeindeselbstverwaltung wurde allerdings wieder mit 31. Dezember 1851 durch ein "Allerhöchstes Kabinettschreiben" empfindlich eingeschränkt.

Erwähnenswert ist vielleicht noch das Jahr 1859 mit einem neuen Gemeindegesetz, aus
dem die teilweise heute noch bekannten Bestimmungen über das Heimatrecht stammen.

Ein Markstein in der Geschichte des Gemeinderechts ist wohl das Reichsgemeindegesetz vom 5. März 1862, durch das die Gemeindeselbstverwaltung in Österreich ihren festen Bestand erhielt. Dieses Gesetz blieb die Grundlage der Gemeindeselbstverwaltung über 100 Jahre. In Durchführung des Gesetzes wurden in den einzelnen Ländern Gemeindeordnungen erlassen.

So in Oberösterreich die Gemeindeordnung vom 8. April 1864, die, in der Folgezeit mehrmals novelliert, ihre letzte Fassung, durch das Landesgesetz vom  14. Jänner 1924 erhielt und bis 1936 in Kraft blieb. Auf Grund der Verfassung 1934 wurde mit dem Gesetz vom 29. April 1936 eine neue Gemeindeordnung erlassen, die mit der Besetzung Österreichs durch das Deutsche Reich aufgehoben und durch die Deutsche Gemeindeordnung ersetzt wurde.

Nach  der Wiederherstellung Österreichs wurde 1945 das deutsche Gemeinderecht mit 15. Juli 1945 aufgehoben und durch das Vorläufige Gemeindegesetz vom 15. Juli 1945 die österreichischen Rechtsvorschriften wieder in Kraft gesetzt.


 

15.02.2010