Digitale Zustellung

Schnell - sicher - nachweisbar

Die digitale Zustellung bezeichnet den elektronischen Versand von behördlichen Dokumenten und Mitteilungen an Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen über sichere digitale Kanäle. Anstatt Briefe oder Bescheide in Papierform per Post zu versenden, werden diese elektronisch zugestellt - schnell, sich und nachweisbar.

Für Gemeinden und andere öffentliche Einrichtungen stellt die digitale Zustellung einen wichtigen Schritt in Richtung Verwaltungsmodernisierung dar. Sie ist Teil der umfassenden E-Government-Strategie Österreichs, die den Kontakt zwischen Verwaltung und Bevölkerung effizienter, transparenter und nachhaltiger gestalten soll.

Vorteile der digitalen Zustellung

1. Zeit- und Kostenersparnis
Durch den Wegfall von Druck-, Kuvertier- und Portokosten spart die Gemeinde erhebliche Ressourcen. Zustellungen erfolgen in Sekunden statt in Tagen.
2. Sicherheit und Nachvollzierbarkeit
Die digitale Zustellung erfüllt hohe Sicherheitsstandards und erlaubt einen rechtssichere Nachverfolgung, wann ein Dokument zugestellt und geöffnet wurde.
3. Umweltschutz
Durch den reduzierten Papierverbrauch leistet die Verwaltung einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit.
4. Bürgerfreundlichkeit
Bürgerinnen und Bürger erhalten Dokumente zentral und übersichtlich in ihrem elektronischen Posteingang - jederzeit und ortsunabhängig abrufbar.
5. Rechtssicherheit
Elektronische zugestellte Bescheid gelten - wie klassische Zustellungen - als rechtsverbindlich zugestellt.

Bezug zur elektronischen Übermittlung der ID-Austria

Die elektronische Übermittlung der ID-Austria (z.B.: über Systeme wie MeinPostkorb) bildet die technische Grundlage für die digitale Zustellung in Österreich.
Sie stellt sicher, das Dokumente verschlüsselt, signiert und nachvollziehbar übertragen werden. Über standardisierte Schnittstellen können kommunale Fachanwendungen direkt an die Plattform der ID-Austria angebunden werden.

Weitere Informationen zur dualen Zustellung und MeinPostkorb finden Sie hier:

Duale Zustellung
MeinPostkorb


Ablauf einer elektronischen Zustellung

1. Als erstes wird im Teilnehmerverzeichnis geprüft, ob der Empfänger dort registriert ist. Die Registrierung kann bei juristischen Personen über das USP (Unternehmensserviceportal) erfolgt sein, bei natürlichen Personen über das Österreich-Portal (oesterreich.gv.at). Wird der Empfänger gefunden, erfolgt die Zustellung und er bekommt eine E-Mail-Verständigung von meinpostkorb@brz.gv.at über die Bereitstellung eines Dokuments.

2. Hat der/die Empfänger/in das Postfach der ID-Austria nicht aktiviert, jedoch eine E-Mailadresse zur dualen Zustellung am Gemeindeamt hinterlegt, wird die Vorschreibung per E-Mail versendet.

3. Für all jene, die weder ein Postfach der ID-Austria noch eine E-Mailadresse hinterlegt haben, erfolgt die Zustellung der Vorschreibung postalisch.