Hundehaltung

Wichtige Informationen zur Hundehaltung

Mit 01. Dezember 2024 tratt das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 (Oö. HHG 2024) gemeinsam mit der Oö. Hundehalteverordnung 2024 (Oö. HHVO 2024) in Kraft. Diese Gesetzesänderung bringt bedeutende Neuerungen und Pflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter mit sich.

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung ist die differenzierte Einstufung von Hunden in vier Kategorien:

  • kleine Hunde
  • große Hunde
  • spezielle Hunde: Rassen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial oder besonderem Ausbildungsbedarf z.B.: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander
  • auffällige Hunde z.B.: nach Vorfällen oder durch gemeldetes Verhalten

Je nach Einstufung ergeben sich unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf Haltung, Ausbildung, Maulkorb- und Leinenpflicht sowie die persönliche Eignung der Hundehalterinnen und Hundehalter.

kleine Hunde
große Hunde
spezielle Hunde
auffällige Hunde
positiv absolvierter Sachkunde-Kurs
positiv absolvierter Sachkunde-Kurs
positiv absolvierter Sachkunde-Kurs
positiv absolvierter Sachkunde-Kurs
Tierarztbestätigung
Tierarztbestätigung



positiv absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung
positiv absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung
positiv absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung


Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Aufhebung per Bescheid durch verhaltensmedizinische Evaluierung  möglich)
Verhaltensmedizinische Evaluierung, zugleich Aufhebung der Leinen- und Maulkorbpflicht



Zusatzausbildung


Häufig gestellte Fragen:

Was gilt ab 01.12.2024 für bestehende Hundehalterinnen und Hundehalter?
Für bestehende Hundehalterinnen und Hundehalter ändert sich kaum etwas. Neue Pflichten und Ausbildungserfordernisse gelten ab Inkrafttreten des Oö. HHG 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterinnen- bzw. Halterwechsels. Eine Ausnahme bilden spezielle Hunde.

Was gilt ab 01.12.2024 für spezielle Hunde bis acht Jahre?
Es besteht die Pflicht, binnen sechs Monaten eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) positiv zu absolvieren und der Gemeinde vorzulegen. Eine Befreiung der Leinen- und Maulkorbpflicht kann durch die Vorlage einer verhaltensmedizinische Evaluierung beantragt werden. Hunde die älter als acht Jahre sind, betrifft dies nicht.

Die für die Haltung erforderliche Verlässlichkeit, muss betreffend Hunde, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Oö. HHG 2024 bereits gemeldet waren, nicht vorliegen. Erfolgt jedoch ein Halterinnen- bzw. Halterwechsel, ist die erforderliche Verlässlichkeit der Gemeinde vorzulegen. 

Was gilt ab 01.12.2024 für Nachweise und Bescheide?
Bestehende Sachkundenachweise und nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2002 erlassene Bescheide, gelten auch unter dem neuen Oö. HHG 2024 weiter.

Was bedeutet die 40/20 Regelung?
Die 40/20 Regelung dient zur Unterscheidung von großen und kleinen Hunden. Ein Hund gilt gemäß der 40/20 Regelung als großer Hund, wenn er mehr als 40 cm Schulterhöhe (Widerristhöhe) oder mehr als 20 kg Körpergewicht aufweist. Dies wird durch einen Tierarzt bestätigt.

Wann gilt ein Hund als auffällig?
Auffällig ist ein Hund dann, wenn von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Hund ohne selbst angegriffen worden zu sein, einen Menschen in aggressiver Weise bedroht oder verletzt hat. Gleichermaßen gilt diese Bestimmung, wenn ein Tier durch Biss wiederholt oder schwer verletzt wurde. Die Auffälligkeit wird von der Marktgemeinde Obernberg am Inn mittels Bescheid festgestellt.

Was ist ein Sachkunde-Kurs?
Wird ein Hund neu angemeldet, ist ein positiver Sachkundenachweis verpflichtend. Der Kurs dauert mindestens sechs Stunden und ist einmalig von dem/der Hundehalter/in zu absolvieren.

Was ist eine Alltagstauglichkeit?
Halterinnen und Halter von großen und speziellen Hunden müssen den verantwortungsbewussten Umgang und das konfliktfreie Führen des Hundes in alltäglichen Situationen nachweisen.

Was ist eine verhaltensmedizinische Evaluierung?
Hierbei wird der körperliche, psychische und emotionale Zustand des Hundes überprüft.

Was ist eine Zusatzausbildung?
Halterinnen und Halter von auffälligen Hunden müssen eine Zusatzausbildung erbringen. Damit wird eine tierschutzgerechte und gefahrlose Haltung sichergestellt.

Welche Hunde sind "spezielle Hunde"?
Spezielle Hunde gelten als große Hunde. Die Größe und das Gewicht des Tieres spielen dabei keine Rolle.
Bei Zweifeln, ob der Hund ein spezieller Hund ist, muss ein Sachverständigengutachten (zB Tierarzt) vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Einstufung.
Für spezielle Hunde gilt grundsätzlich Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten. Die Gemeinde kann jedoch bei positiven Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung) eine Befreiung von der Leinen- UND Maulkorbpflicht aussprechen. Es erfolgt die Umstellung auf Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Die Person, die den Hund führt, muss den Bescheid mitführen und vorweisen können.


Haben Sie sich entschieden einen Hund zu halten, gilt folgender Ablauf:

1. positive Absolvierung eines Sachkunde-Kurses durch den/die Hundehalter/in
2. Kauf des Hundes
3. Meldung bei der zuständigen Gemeinde

(Ein über 12 Wochen alter Hund ist binnen fünf Werktagen zu melden.)
Dafür erforderliche Unterlagen:
     - positive Absolvierung des Sachkunde-Kurses (ausgestellt auf den/die Hunerhalter/in)
     - Nachweis einer Haftpflichtversicherung (ausgestellt auf die Adresse auf die der Hund angemeldet wird, mit aktuellem Ausstellungdatum der Versicherungspolizze)
     - Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank
4. tierärztliche Bestätigung
Bestimmung der Größe (40/20 Regel)
12. bis 14. Lebensmonat
5. Überprüfung Alltagstauglichkeit
Gilt für große und spezielle Hunde
6. Verhaltensmedizinische Evaluierung und Zusatzausbildung
spezielle Hunde: nur verhaltensmedizinische Evaluierung (nicht verpflichtet, dann aber Leinen- UND Maulkorbpflicht)
auffällige Hunde: verhaltensmedizinische Evaluierung und Zusatzausbildung (verpflichtet) 


Links:

Oö. Hundehaltegesetz 2024

Oö. Hundehalteverordnung 2024

Sachkundenachweis_10_2025.pdf herunterladen (0.1 MB)