INTERREG-Projekt: Erstellung eines grenzüberschreitenden integrierten touristischen Entwicklungskonzeptes

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1. Bezeichnung des Projektes:

Erarbeitung eines grenzüberschreitenden integrierten touristischen Entwicklungskonzeptes mit Besucherlenkung im Bereich der Auenlandschaft am Inn entlang der Gemeindegrenze von Bad Füssing und den Gemeinden Reichersberg, Kirchdorf am Inn und Obernberg am Inn.


2. Ausgangslage des Projektes:

Die Aufgabe besteht darin, ein grenzüberschreitendes integriertes touristisches Entwicklungskonzept mit Besucherlenkung im Bereich der Auenlandschaft am Inn entlang der Gemeindegrenze von Bad Füssing und den Gemeinden Reichersberg, Kirchdorf am Inn und Obernberg am Inn zu erarbeiten.

Das Ziel ist eine ganzheitliche Ausrichtung des Entwicklungskonzeptes im Sinne eines nachhaltigen und zukunftsgerichteten Tourismuskonzeptes. Hierbei soll dieser Inn-Bereich als Lebensraum für Wohnbevölkerung und Gäste im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes hin zu einer Erlebnisregion Unterer Inn entwickelt werden. Es gilt, die Umweltauswirkungen zu minimieren, und die natürlichen und kulturellen Ressourcen zu erhalten und zu fördern.

Der Schwerpunkt liegt somit auch auf dem Schutz des natürlichen Lebensraumes und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Dieser Ansatz ist von entscheidender Bedeutung, um die Langlebigkeit und den Erhalt der gesamten touristischen Region als Gesundheits- und Urlaubsdestination zu fördern und sicherzustellen, dass sie auch in den kommenden Jahren lebendig und zugänglich bleibt.

Das Projekt zielt auf die regionalen Stärkefelder und die touristischen Leitthemen der Projektorte und der Region ab und soll insbesondere die Leitthemen Naturerlebnis, Wellness, Gesundheit, Kultur, Kulinarik fokussieren und stärken. d. h. die Anzahl neuer Angebotskooperationen je Stärkefeld und die Anzahl neuer Angebote je Stärkefeld erhöhen und touristische Angebote auch mit Mehrwert für die regionale Bevölkerung schaffen und die Anzahl neu geschaffener und aufgewerteter Angebote für Freizeit und Erholung erhöhen.


3. Honorarermittlung:

Das Honorar ist als Pauschalpreis (inkl. etwaiger Nebenkosten) auf Grundlage der Leistungsbeschreibung anzubieten. Es ist nur ein Gesamtangebot für die Positionen abzugeben; Einzelaufwendungen für Positionen sollen ausgewiesen werden. Das Pauschalhonorar umfasst auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Fahrgelder, Reise- und Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien) sowie die Umsatzsteuer. Der Betrag der Umsatzsteuer ist im Angebot gesondert auszuweisen

Die Budgetgrenze für den Auftrag liegt bei 92.400 Euro brutto. Angebote mit einem darüberliegenden Auftragswert werden nicht berücksichtigt. Die oben beschriebene Leistung muss innerhalb der Budgetgrenze erbracht werden.


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27.02.2025 09:40